Förderprogramme Thüringen
Förderung Digitalisierung

Anja Eglmeyer | Strategie & Web
50 % Förderung für Beratungsprojekte in Thüringen und Sachsen
Um die Unternehmensentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit im Mittelstand nachhaltig zu verbessern stellt die GFAW im Rahmen der Beratungs- bzw. Gründerrichtlinie (Thüringen) und der Mittelstandsrichtlinie (Sachsen) Fördermittel zur Verfügung.
Als akkreditierte Berater der Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH (Qualitätssicherer) sind wir befähigt, GFAW-geförderte Beratungsprojekte nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen” durchzuführen.
Themen:
- Digitalisierung
- Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
- Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing
- Strategie und Geschäftsideen
- Unternehmensnachfolge
Ablauf eines Projekts der geförderte Beratung
- Erstgespräch zu Ihrem Bedarf zu beispielsweise folgenden Themen: Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Digitalisierung, Strategien und Geschäftsideen
- Angebot: wir senden Ihnen ein Angebot, welches mit max. 20 „Tagwerken” (bei uns „Manntage”) kalkuliert ist – sollten wir nach Projektende darunter liegen, können wir das ganze nach unten korrigieren
- Antragstellung: Für das Projekt beantragen Sie als Unternehmen eine geförderte Unternehmensberatung nach der Beratungsrichtlinie der GFAW. Hier finden Sie alle Infos zu den Förderprogrammen Beratungsrichtlinie" / "Gründerrichtlinie" in Thüringen und Sachsen
Benötigte Dokumente: ESF-Antrag (Beratungsrichtlinie), Qualitätssicherungsvertrag, aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbe An- und ggf. Ummeldung, Bilanzen der letzten 2 Jahre - die Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH als Qualitätssicherer leitet Ihren Antrag an die GFAW weiter
- Mittelanforderung: Die GFAW benötigt derzeit 2-3 Monate Zeit, um Anträge zu bewilligen. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Antragstellung
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn (Beratung vor Zuwendungsbescheid). Für ganz Eilige ist es möglich vor dem entgültigen Zuwendungsbescheid mit der Maßnahme zu starten.
- Entgültiger Zuwendungsbescheid: Nach Eingang des Zuwendungsbescheides sind Sie auf der sicheren Seite ....
- Verwendungsnachweis: Mit Einreichung des Verwendungsnachweises, aller Rechnungen, Kontoauszüge und unserem Beratungsbericht wird das Projekt abgeschlossen.
Sie möchten wissen, wie wir in Ihrem Unternehmen ein Beratungsprojekt auf die Beine stellen können? Rufen Sie uns einfach an unter T 036601 210593 oder schreiben Sie uns eine Mail mit dem Stichwort „Geförderte Beratung“.
Update: Am 13.06.2022 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) und am 20.06.2022 die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Unternehmensgründungen (Gründungsrichtlinie) für die Förderperiode 2021 bis 2027 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Beide Richtlinien gelten rückwirkend seit dem 31.03.2022.