Für KMU & Existenzgründer
Förderprogramme Thüringen 2023

Anja Eglmeyer | Strategie & Web

KMU: 50 % Förderung für Intensivberatung und Prozessbegleitung
Antragsberechtigt sind KMU, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben. Nicht förderfähig sind Angehörige freier Berufe, die selbst überwiegend wirtschaftsberatend tätig sind, sowie Unternehmen der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Unsere Themenschwerpunkte:
- Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
- Unternehmensnachfolge
- Innovationsmanagement
- Internationalisierung
- Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing
- Strategie und Geschäftsideen
- Personalmanagement/Organisationsentwicklung
Existenzgründer: 80 % Förderung für Intensivberatung zur Unternehmensgründung
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Unsere Themenschwerpunkte zur Gründungsrichtlinie:
- Strategien und Geschäftsideen
- Personal und Organisation
- Produktportfolio
- Marktanalysen und Marketing
Wie läuft ein gefördertes Beratungsprojekt ab?
Beratung:
Passend zu Ihrem Vorhaben schlagen wir Ihnen den geeigneten Themenschwerpunkt vor besprechen gezielt die weitere Vorgehensweise.
Budgetierung:
Wir kalkulieren das Projekt und definieren die Anzahl unserer benötigten Tagwerke.
Info an ellipsis:
Wir informieren ellipsis als Qualitätssicherer zum geplanten Projekt. ellipsis nimmt Kontakt zu Ihnen auf und sendet Ihnen das Formular zur Antragstellung zu.
Projektplanungsbogen:
Das pdf schicken Sie mit allen relevanten Infos ausgefüllte an ellipsis zurück. Gern helfen wir Ihnen beim Ausfüllen.
Antragserstellung:
Für das Projekt beantragen Sie als Unternehmen eine geförderte Unternehmensberatung. Die ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH als Qualitätssicherer leitet Ihren Antrag an die GFAW weiter.
Mittelanforderung:
Die GFAW benötigt derzeit etwas Zeit, um Anträge zu bewilligen. Deshalb empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Antragstellung.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn (Beratung vor Zuwendungsbescheid):
Für ganz Eilige ist es möglich vor dem entgültigen Zuwendungsbescheid mit der Maßnahme zu starten. Dies läuft auf „eigenes Risiko”. Allerdings werden Anträge zu 99,9% bewilligt!
Entgültiger Zuwendungsbescheid:
Nach Eingang des Zuwendungsbescheides von der GFAW kann unser Projekt offiziell starten.
Verwendungsnachweis:
Mit Einreichung des Verwendungsnachweises, aller Rechnungen, Kontoauszüge und unserem Beratungsbericht erhalten Sie die Fördersumme der GFAW.
Sie möchten wissen, wie wir für Ihr Unternehmen ein gefördertes Beratungsprojek auf die Beine stellen können?
Rufen Sie uns einfach an unter T 036601 210593 oder schreiben Sie uns eine Mail mit dem Stichwort „Förderprogramme Thüringen“.