Gründungsrichtlinie Thüringen

Förderung für Existenzgründer

Der Freistaat Thüringen unterstützt Existenzgründer mit Intensivberatungen, die mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80 % gefördert werden. Ziel ist es, Gründungsvorhaben strategisch abzusichern und tragfähige Geschäftsmodelle aufzubauen.

Wie die Förderung beantragt wird, welche Inhalte gefördert werden und wann sie sinnvoll eingesetzt werden kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Porträt Anja Eglmeyer, Geschäftsführerin designerei – Agentur für Strategisches Design

| Strategie & Web

Förderung für Existenzgründer: Intensivberatung mit Gründerin

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Gründungsrichtlinie unterstützt Gründungsinteressierte in Thüringen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme planen, und fördert Beratungen sowie Prozessbegleitungen zu verschiedenen Themen.

Unsere Intensivberatungen richten sich gezielt an Existenzgründer, die ihr Vorhaben von Anfang an strategisch absichern und die klar strukturierte Schritte gehen wollen. Das bietet die Chance, das eigene Vorhaben fundiert aufzustellen und langfristig erfolgreich zu etablieren.

Wir beraten Gründer die:

  • eine konkrete Geschäftsidee haben und diese marktfähig entwickeln wollen
  • ihr Geschäftsmodell prüfen und optimieren möchten, bevor sie Zeit und Geld investieren
  • Marktchancen analysieren und ihre Zielgruppe klar definieren wollen
  • Unterstützung bei Marketing, Positionierung oder Organisationsaufbau suchen

Als akkreditiertes Beratungsunternehmen der Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH begleiten wir Gründer dabei, ihre Geschäftsidee zu schärfen, marktfähig auszurichten und nachhaltig zu etablieren.

TAB-Förderung für Gründer: Rechenbeispiel

Screenshot vom Zuschussrechner zeigt Zuschuss und Eigenanteil der Förderung für Existenzgründer

Geförderte Gründungsberatung von Antrag bis Auszahlung:

 

Beratung:

Passend zu Ihrem Vorhaben schlagen wir Ihnen den geeigneten Themenschwerpunkt vor und besprechen gezielt die weitere Vorgehensweise.

Budgetierung:

Wir kalkulieren das Projekt und definieren die Anzahl unserer benötigten Tagwerke.

Info an ellipsis:

Wir informieren ellipsis als Qualitätssicherer zum geplanten Projekt. ellipsis nimmt Kontakt zu Ihnen auf und sendet Ihnen das Formular zur Antragstellung (Projektplanungsbogen) zu.

Projektplanungsbogen:

Das PDF schicken Sie mit allen relevanten Infos ausgefüllt an ellipsis zurück. Gern helfen wir Ihnen beim Ausfüllen.

Antragserstellung:

Für das Projekt beantragen Sie als Unternehmen eine geförderte Unternehmensberatung. Die ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH als Qualitätssicherer leitet Ihren Antrag an die Thüringer Aufbaubank (TAB) weiter.

Mittelanforderung:

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) bearbeitet die Antragstellung.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn (Beratung vor Zuwendungsbescheid):

Für ganz Eilige ist es möglich vor dem entgültigen Zuwendungsbescheid mit der Maßnahme zu starten. Dies läuft auf „eigenes Risiko”. Allerdings werden Anträge zu 99,9% bewilligt!

Endgültiger Zuwendungsbescheid:

Nach Eingang des Zuwendungsbescheides von der TAB kann unser Projekt offiziell starten.

Verwendungsnachweis:

Mit Einreichung des Verwendungsnachweises, aller Rechnungen, Kontoauszüge und unserem Beratungsbericht erhalten Sie die Fördersumme der TAB.

 

Starten Sie jetzt Ihre geförderte Gründungsberatung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt. Kontaktieren Sie uns gern für ein Erstgespräch.

Gern erzählen wir Ihnen mehr zu diesem Thema!

Rufen Sie uns einfach an unter T 036601 210590 oder schreiben Sie uns eine Mail. Demnächst können Sie sich hier zu unserem Newsletter anmelden.

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