Einfach oder exklusiv?
Nutzungsrechte auf Design-Leistungen

Maren Thier | Strategie & Branding

Allgemeine Arten des Nutzungsrechts
Der Begriff des Nutzungsrechts wird entlang der tatsächlichen Nutzung definiert, wobei nach folgenden Kriterien bzw. ihrer Ausprägung unterschieden wird:
- einfache Nutzungsrechte / ausschließliche (exklusive) Nutzungsrechte
- mit räumlicher Beschränkung (z.B. bundesweit) / ohne räumliche Beschränkung (weltweit)
- mit zeitlicher Beschränkung (z.B. 5 Jahre) / ohne zeitliche Beschränkung
- Art der Nutzung (Online-Medien, Printmedien, bestimmte Zeitungsausgabe, Messeplakate)
So handhaben wir das
Einfaches Nutzungsrecht als Standard
Soweit nicht anders vereinbart, wird für die von uns entwickelten Werke grundsätzlich das einfache Nutzungsrecht übertragen. Das betrifft Entwürfe, Grafiken und Illustrationen. Der Kunde erhält also im Zusammenhang mit den Designleistungen gleichzeitig die Nutzungsrechte, die dem jeweiligen Zweck entsprechen.
Exklusives Nutzungsrecht für eine weitergehende Nutzung von Daten
Wir sind nicht verpflichtet Daten, Dateien oder Datenträger herauszugeben. Sollten Sie dies als Auftraggeber wünschen, so ist mit unserer Agentur gesondert ein exklusives Nutzungsrecht zu vereinbaren.
Auch wenn Sie die Entwürfe außerhalb unseres Vertrages verwenden und z.B. eine andere Agentur beauftragen möchten, so treten wir mit einem Exklusivrecht auf die Entwürfe/ Grafiken/ Illustrationen das eingeschränkte Nutzungsrecht ab.
Bitte informieren Sie sich in unseren AGB über die bei uns geltenden Bestimmungen. Den entsprechenden Passus finden Sie unter I. Urheberrecht und Nutzungsrechte / Eigentum.