Urheberrecht
Warum gibt es Nutzungsrechte auf Design-Leistungen?
Anja Eglmeyer | Strategie & Web
Was sind Nutzungsrechte?
Nutzungsrechte regeln, wer ein Design nutzen darf, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum. Wenn wir ein Design für Sie erstellen, gehören Ihnen damit nicht – wie oft vermutet – automatisch alle Rechte daran. Generell sind all unsere Designs, Entwürfe, Zeichnungen, Konzepte, Druckvorlagen und vergleichbare Werke nach Urheberrechtsgesetz (i.S.d § 2 UrhG) geschützt und unveränderlich. Wir können jedoch auf diese Werke Nutzungsrechte abtreten.
Daher fragen wir Sie schon bei der Auftragsklärung, in welchem Umfang und auf welche Art und Weise Sie die von uns entwickelten Designs nutzen möchten. Das kann zum Beispiel ein neues Logo sein, welches Sie im Rahmen eines neuen Markenauftritts weltweit und zeitlich unbegrenzt nutzen möchten. Oder eine Illustration, welche Sie nur für eine kurzweilige Kampagne nutzen möchten.
Das Konzept der Nutzungsrechte schützt sowohl Sie als Auftraggeber als auch uns als Designer.
Hier sind einige Gründe, warum sie so wichtig sind:
- Schutz der Kreativität: Als Designer investieren wir viel Zeit, Energie und Kreativität in jedes Projekt. Nutzungsrechte helfen uns, diese Arbeit angemessen zu schützen und sicherzustellen, dass sie nicht ohne unsere Zustimmung weiterverwendet oder verändert wird.
- Faire Vergütung: Unterschiedliche Nutzungsarten haben oft unterschiedliche Werte. Wenn ein Design z.B. in einer großen internationalen Kampagne genutzt wird, hat das einen anderen Wert, als wenn es nur in einem kleinen lokalen Rahmen verwendet wird. Die Nutzungsrechte helfen dabei, eine faire Vergütung für den jeweiligen Umfang der Nutzung zu gewährleisten.
- Klarheit und Sicherheit: Für Sie als Auftraggeber ist es wichtig, genau zu wissen, wofür Sie das Design nutzen dürfen und welche Rechte Sie erworben haben. Das vermeidet Missverständnisse und stellt sicher, dass Sie das Design immer rechtssicher einsetzen können.
Wie werden Nutzungsrechte vereinbart?
Die Übertragung der Nutzungsrechte bedarf einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung zwischen uns und dem Auftraggeber. Diese ist in der Regel Bestandteil des Angebotes.
Die Kalkulation erfolgt üblicherweise auf Basis der Empfehlungen der Allianz deutscher Grafikdesigner (AGD) auf folgender Matrix, die mit von uns individuell festgelegten Nutzungsfaktoren hinterlegt ist. Unsere kalkulierte Designleistung wird mit den Nutzungsfaktoren multipliziert und ergibt die Endsumme für das Werk.
Nutzungsart | Einfach (1) | Ausschließlich (2) | ||
Nutzungsgebiet | Regional | National, DACH | Europa | weltweit |
Nutzungsdauer | 1 Jahr | 5 Jahre | 10 Jahre | unbegrenzt |
Nutzungsumfang (3) | gering | mittel | groß | umfangreich |
Unterlizenzierung (4) |
ja | nein | ||
Zweckbindung | ja | nein | ||
Offene Daten | ja | nein | ||
(1) Nutzungsart einfach: Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Entwerfer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen.
(2) Nutzungsart ausschließlich: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.
(3) Nutzungsumfang: Die Vereinbarung des Nutzungsumfangs richtet sich nach der Nutzungsart und der Nutzungsintensität (Print, Sendung, Internet etc.) und quantitativen Faktoren wie Auflagenhöhe
(4) Unterlizenzierung: die Designs können an Dritte herausgegeben, aber nicht verändert werden.
Fazit: Ein Gewinn für alle
Nutzungsrechte sind kein kompliziertes juristisches Hindernis, sondern eine faire und transparente Regelung, die sowohl Ihre als auch unsere Interessen schützt. Sie sorgen dafür, dass wir weiterhin mit voller Leidenschaft kreative Projekte für Sie umsetzen können und dass Sie genau die Rechte erhalten, die Sie für Ihre Projekte brauchen.
Grundsätzlich beraten wir Sie, auf was Sie rechtlich achten müssen und finden gemeinsam die für Sie passende Lösung. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Rechte benötigen, können wir diese natürlich problemlos erweitern. Wenn Sie Fragen zu den Nutzungsrechten haben oder sich unsicher sind, was das für Ihr Projekt bedeutet, sprechen Sie uns gerne an.