BSFG 2025
Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Ihre Website?

Anja Eglmeyer | Strategie & Web

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – also so, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt genutzt werden können.
Hintergrund des Gesetzes ist der European Accessibility Act (EAA), eine EU-Richtlinie, die in ganz Europa für mehr digitale Teilhabe sorgen soll. Mit dem BFSG wird dieser Standard nun verbindlich in deutsches Recht umgesetzt.
Für viele Unternehmen bedeutet das: Websites, Apps, Onlineshops oder digitale Buchungssysteme müssen bestimmte Barrierefreiheits-Standards erfüllen. Welche Anforderungen genau gelten, regelt die Norm EN 301 549, die sich auf die WCAG 2.1-Richtlinien stützt.
Wer ist betroffen? Gilt die Pflicht für alle?
Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit gelten nicht für alle Unternehmen gleichermaßen. Entscheidend ist, ob Sie Produkte oder Dienstleistungen digital an Verbraucher*innen (B2C) anbieten – etwa über eine Website, einen Onlineshop oder digitale Buchungssysteme.
Konkret betroffen sind:
- Unternehmen mit Webshops, Kontaktformularen oder Terminbuchungssystemen
- Anbieter digitaler Dienstleistungen wie Kommunikationstools oder Kundenportale
Ausgenommen sind:
- Kleinunternehmen und Verine mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro
- Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro
- Reine B2B-Angebote, also Dienstleistungen oder Produkte, die ausschließlich an Unternehmen verkauft werden
- Fälle, in denen Barrierefreiheit ein unverhältnismäßiges wirtschaftliches Risiko darstellen würde
Ist meine Website barrierefrei?
Bei der Umsetzung von Websites orientieren wir uns seit vielen Jahren an den internationalen Empfehlungen des World Wide Web Consortium (W3C). Die vom W3C entwickelten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gelten weltweit als Maßstab für barrierefreies Webdesign.
Grundanforderungen nach WCAG 2.1
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Bilder haben Alternativtexte, Videos Untertitel
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Die Website ist komplett mit der Tastatur bedienbar
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Funktionen sind klar und einfach zu finden
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Die Sprache ist verständlich, die Struktur klar
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Die Website ist mit Screenreadern und anderen Hilfsmitteln kompatibel
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Hoher Kontrast und gute Lesbarkeit für alle
Weiterführende Links zum Thema Barrierefreiheit
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) |
Gesetzestext des BFSG – Offizielle Quelle zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Überblick zum BFSG auf der Website des BMAS – Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BFSG |
European Accessibility Act (EAA) |
Gesetzestext des BFSG – Offizielle Quelle zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Überblick zum BFSG auf der Website des BMAS – Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum BFSG |
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) |
WCAG 2.1 - Web Content Accessibility Guidelines – Offizielle Guidelines zur Barrierefreiheit von Webinhalten W3C Übersicht zu WCAG – Einführung und vollständige Richtlinien der W3C zur Barrierefreiheit |
Norm EN 301 549 |
EN 301 549 – Barrierefreiheitsnorm für IT-Produkte und Dienstleistungen – Informationen zur europäischen Norm und ihrer Bedeutung für digitale Barrierefreiheit |
BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) |
BITV 2.0 – Übersicht und Anforderungen – Einführung und Anforderungen der BITV für Websites der öffentlichen Verwaltung BITV 2.0 und deren Auswirkungen auf Barrierefreiheit – Erläuterungen zu den zusätzlichen Anforderungen für deutsche Websites |
Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit |
A11Y Project – Checkliste für Barrierefreiheit – Ressourcen und Tools zur Umsetzung von Barrierefreiheit WAVE Web Accessibility Evaluation Tool – Online-Tool zur schnellen Überprüfung der Barrierefreiheit von Websites Accessibility Insights for Web – Open-Source-Tool für die Barrierefreiheitsprüfung von Websites |
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet jedoch auch große Chancen. Wer frühzeitig handelt, sichert sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern verbessert auch die Usability seiner digitalen Angebote und erreicht eine breitere Zielgruppe.
Im Zweifelsfall empfehlen wir rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass Ihre Website allen Anforderungen entspricht.