Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Geltungsbereich
B. Vertragsschluss
C. Leistungsumfang
D. Fremdleistungen – Auftragserteilung an Dritte
E. Termine – Höhere Gewalt – Selbstbelieferungsvorbehalt – Teilleistungen/Teillieferungen
F. Preise/Transportkosten – Fälligkeit - Zahlungsbedingungen – Aufrechnung –Zurückbehaltungsrechte
G. Sachmangel
H. Rechtsmangel
I. Urheberrecht und Nutzungsrechte – Referenznutzung (Eigenwerbung)
J. Eigentumsvorbehalt
K. Haftung
L. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht
A. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB” genannt) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen designerei und ihren Kunden. Abweichende oder entgegenstehend AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, designerei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
B. Vertragsschluss
- designerei unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform.
- Bestehen beim Kunden Änderungswünsche, gilt das ursprüngliche Angebot als abgelehnt. In diesem Fall unterbreitet designerei dem Kunden ein neues, mit diesem abgestimmten und inhaltlich angepassten Angebot.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der designerei annimmt.
C. Leistungsumfang
Konkreter Inhalt und Umfang der Lieferung und/oder Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag zwischen designerei und dem Kunden. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts gehört ausdrücklich nicht zum Leistungsumfang der Agentur.
D. Fremdleistungen – Auftragserteilung an Dritte
designerei ist berechtigt, die beauftragten Leistungen selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
E. Termine – Höhere Gewalt – Selbstbelieferungsvorbehalt – Teilleistungen/Teillieferungen
- Die konkreten Liefer- und Leistungstermine werden vertraglich festgelegt.
- Die Einhaltung der vereinbarten Termine bzw. Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
- Ist die Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins oder einer Frist auf ein Ereignis höherer Gewalt, d.h. auf ein unvorhergesehenes Ereignis, zurückzuführen, auf das designerei keinen Einfluss und das designerei nicht zu vertreten hat, insbesondere behördliche Maßnahmen und Anordnungen - gleichgültig, ob diese gültig oder ungültig sind -, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen oder sonstige Naturkatastrophen, Mobilmachungen, Kriege, Aufruhr, Arbeitskämpfe, einschließlich Streiks und Aussperrungen, verschiebt sich der Termin bzw. verlängert sich die Frist um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung der Leistung von nicht nur unerheblichem Einfluss sind.
- Der Verkäufer ist zur Teilleistung oder Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die vollständige Leistung oder Lieferung der restlichen vereinbarten Dienstleistung oder bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
F. Preise/Transportkosten – Fälligkeit - Zahlungsbedingungen – Aufrechnung –Zurückbehaltungsrechte
- Die in Angeboten und Verträgen ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
- Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, trägt der Kunde sämtliche Verpackungs- und Transportkosten, insbesondere Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungen.
- Mit Rechnungserhalt von designerei wird diese sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
- designerei ist berechtigt, erbrachte Teilleistungen oder Teillieferungen in Rechnung zu stellen.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von designerei anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
G. Sachmangel
- designerei haftet für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit den nachfolgenden Maßgaben.
- Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware gegenüber designerei in Textform zu rügen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.
- Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei einem Nacherfüllungsanspruch des Kunden (Nachbesserung oder Nachlieferung) die kostengünstigere Variante zu wählen ist, sofern dem Kunden daraus keine Nachteile erwachsen.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang bzw. mit Abnahme der Leistung.
- Schadenersatz kann der Kunde nur nach der Maßgabe der nachfolgenden Pkt. K verlangen.
H. Rechtsmangel
- Sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, ist designerei verpflichtet, die Leistungen nur im Land des Leistungsortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte” genannt) zu erbringen. Leistungsort ist, sofern die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, die Bundesrepublik Deutschland.
- Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von designerei erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet designerei gegenüber dem Kunden innerhalb der in Pkt. G Ziffer 4 bestimmten Frist wie folgt:
a) designerei wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten für die betreffenden Leistungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder die Leistungen so verändern bzw. ersetzen, dass sie die fremden Rechte Dritter nicht mehr verletzen.
b) Ist designerei dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Die Pflicht von designerei zur Leistung von Schadenersatz bleibt davon unberührt und richtet sich nach dem Pkt. K. - Die vorstehend genannten Verpflichtungen von designerei bestehen nur, soweit der Kunden designerei über die von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich in Textform verständigt hat, eine Verletzung nicht anerkennt hat und designerei alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Leistungen aus schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
- Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit ausschließlich der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
- designerei haftet nicht für von dem Kunden bereitgestellte Unterlagen, Daten, Informationen usw., insbesondere nicht dafür, dass diese frei von Schutzrechten sind. Der Kunde hat designerei von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und alle designerei durch eine solche schuldhafte Pflichtverletzung entstanden Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.
- Weitergehende oder andere als in diesem Pkt. H geregelte Ansprüche des Kunden gegen designerei wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
I. Urheberrecht und Nutzungsrechte – Referenznutzung (Eigenwerbung)
- Alle von designerei angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte und vergleichbare Werke i.S.d. § 2 UrhG sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte obliegen ausschließlich designerei. Der Umfang der übertragenen Nutzungsrechte ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen designerei und dem Kunden. In jedem Fall ist der Kunde berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben, soweit dies zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks erforderlich ist.
- Der im Rahmen der Vergütung vertraglich vereinbarte Nutzungsfaktor wird unter Berücksichtigung von Inhalt, Dauer und Art der Nutzung sowie des Nutzungsgebiets ermittelt.
- Die Herausgabe offener Vektordaten ist nicht im Leistungsumfang enthalten. Zur Herausgabe offener Vektordaten bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit individuell abzustimmender Vergütung. Offene Daten können auch jederzeit im Nachgang erworben werden.
- designerei ist bei jeder vertraglich gestatteten Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe von Entwürfen und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Der Hinweis auf designerei als Urheber ist in das Impressum/Print/Logo/Foto aufzunehmen. Dabei ist folgende Form zu verwenden: Urheber: designerei 20xx
- Die designerei ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unabhängig vom Umfang des übertragenen Nutzungsrechts ganz oder teilweise bei Wettbewerben einzusetzen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung unentgeltlich zu nutzen.
J. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und designerei verbleiben die gelieferten Gegenstände im Eigentum von designerei. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Leistungen bezahlt worden ist.
K. Haftung
- designerei haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch designerei, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.
- designerei haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch designerei oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von designerei beruhen.
- designerei haftet für Produkthaftungsschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
- designerei haftet für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch designerei, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch designerei ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der für designerei bei Vertragsschluss aufgrund für designerei erkennbarer Umstände vorhersehbar war (vertragstypische Schäden).
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- designerei haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferungsverzögerungen bei ausbleibender, nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten trotz eines von designerei geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts (Selbstbelieferungsvorbehalt).
L. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht
- Für alle sich aus Lieferungen und Leistungen von designerei ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Sitz von designerei als Erfüllungsort.
- Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Geschäftssitz der desginerei. designerei ist wahlweise berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.
Stand: November 2024